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Donnerstag, 23. Februar 2012

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Unser Honorar

Der Steuerberater erhält - wie Rechtsanwälte und Notare - eine Gebühr, die nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenordnung zu berechnen ist. In aller Regel handelt es sich um eine "Wertgebühr", die nach Leistungsumfang und Schwierigkeit des Auftrages durch einen 1/10-Satz berücksichtigt wird. In aller Regel findet der mittlere Gebührensatz Anwendung.

In der Ausübung der Tätigkeit gibt es aber auch Aufträge, die statt der Wertgebühr mit dem Zeitaufwand abzurechnen sind. Auch diese Gebührentatbestände werden in der Gebührenverordnung geregelt. Je nach Qualifikation des Mitarbeiters ergeben sich unterschiedliche Stundensätze.

Gebührentabelle
in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007

Für unsere Leistungen berechnen wir nachstehende Gebühren:

I. Monatliche Pauschalgebühren für Buchführung

Die monatliche Pauschalgebühr wird nach der Fertigstellung der Monatsbuchhaltung
fällig und umfaßt folgende Dienstleistungen:

  1. Monatliche Buchführung - d.h. Verarbeitung des Buchhaltungsmaterials,
    der Kassenberichte und der Kontoauszüge mit Summen- und Saldenlisten.
  2. Umsatzsteuer-Voranmeldung (EDV)
  3. Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung (EDV)
  4. Zusammenfassende Meldung (EDV)
  5. Kurzfristige Erfolgsrechnung und Betriebsvergleich im Rahmen der EDV
  6. Datenverarbeitung, Pflege und Sicherung (10 Jahre)


Mit den Pauschalgebühren sind somit die üblicherweise laufend anfallenden buchhalterischen Arbeiten abgegolten.

 

Monatsumsatz:      
(netto) bis Mindestgebühr 2/10
Mittelgebühr 7/10
Höchstgebühr 12/10
15.000,00 EUR 44,00 EUR 154,00 EUR 264,00 EUR
20.000,00 EUR 50,80 EUR 177,80 EUR 304,80 EUR
30.000,00 EUR 70,60 EUR 247,10 EUR 423,60 EUR
40.000,00 EUR 82,00 EUR 287,00 EUR 492,00 EUR
50.000,00 EUR 93,60 EUR 327,60 EUR 561,60 EUR
75.000,00 EUR 128,40 EUR 449,40 EUR 770,40 EUR
100.000,00 EUR 163,20 EUR 571,20 EUR 979,20 EUR
125.000,00 EUR 198,00 EUR 693,00 EUR 1.188,00 EUR
150.000,00 EUR 232,80 EUR 814,80 EUR 1.396,80 EUR
200.000,00 EUR 302,40 EUR 1.058,40 EUR 1.814,40 EUR
250.000,00 EUR 372,00 EUR 1.302,00 EUR 2.232,00 EUR


Zusätzliche Leistungen:

Zusätzliche Leistungen, die außerhalb der mit der Pauschalgebühr abgegoltenen Tätigkeiten liegen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Zeitaufwand der Leistung nach der Steuerberatergebührenverordnung.
Zusatz- und Sondergebühren fallen insbesondere für die unter II u. III aufgeführten Leistungen an.

II. Gebühren für Inventurauswertung: pro 100 Posten 4,50 EUR

III. Zusatzgebühren

Sie werden erhoben, wenn Besonderheiten in der Buchhaltung einen zusätzlichen Arbeitsaufwand erforderlich machen. Das sind vorwiegend folgende Arbeiten:

  1. Besondere Behandlung von Filialen und Nebenstellen
  2. Spezielle Anforderungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften
  3. Führung von Lieferanten- und Kundenkonten (Kontokorrent)
  4. Nachträgliches Erstellen von Buchhaltungen aus abgelaufenen Jahren
  5. Mehrarbeit wegen mangelhafter oder unvollständiger Grundaufzeichnungen
  6. Manuelle Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei verspäteter Einsendung der Unterlagen
  7. Führen des Wareneingangsbuches
  8. Zeitaufwand i.Z.m. Abholen der Finanzbuchhaltung
  9. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Mahnwesen
  10. Führen von Statistiken
  11. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungsverkehr

 

Mitgliedschaften

nrw Steuerberaterkammer
Westfalen-Lippe

Steuerberaterverband
Westfalen-Lippe e.V.

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