
Unser Honorar
In der Ausübung der Tätigkeit gibt es aber auch Aufträge, die statt der Wertgebühr mit dem Zeitaufwand abzurechnen sind. Auch diese Gebührentatbestände werden in der Gebührenverordnung geregelt. Je nach Qualifikation des Mitarbeiters ergeben sich unterschiedliche Stundensätze.
Gebührentabelle
in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007
Für unsere Leistungen berechnen wir nachstehende Gebühren:
I. Monatliche Pauschalgebühren für Buchführung
Die monatliche Pauschalgebühr wird nach der Fertigstellung der Monatsbuchhaltung
fällig und umfaßt folgende Dienstleistungen:
- Monatliche Buchführung - d.h. Verarbeitung des Buchhaltungsmaterials,
der Kassenberichte und der Kontoauszüge mit Summen- und Saldenlisten. - Umsatzsteuer-Voranmeldung (EDV)
- Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung (EDV)
- Zusammenfassende Meldung (EDV)
- Kurzfristige Erfolgsrechnung und Betriebsvergleich im Rahmen der EDV
- Datenverarbeitung, Pflege und Sicherung (10 Jahre)
Mit den Pauschalgebühren sind somit die üblicherweise laufend anfallenden buchhalterischen Arbeiten abgegolten.
| Monatsumsatz: | |||
| (netto) bis | Mindestgebühr 2/10 |
Mittelgebühr 7/10 |
Höchstgebühr 12/10 |
| 15.000,00 EUR | 44,00 EUR | 154,00 EUR | 264,00 EUR |
| 20.000,00 EUR | 50,80 EUR | 177,80 EUR | 304,80 EUR |
| 30.000,00 EUR | 70,60 EUR | 247,10 EUR | 423,60 EUR |
| 40.000,00 EUR | 82,00 EUR | 287,00 EUR | 492,00 EUR |
| 50.000,00 EUR | 93,60 EUR | 327,60 EUR | 561,60 EUR |
| 75.000,00 EUR | 128,40 EUR | 449,40 EUR | 770,40 EUR |
| 100.000,00 EUR | 163,20 EUR | 571,20 EUR | 979,20 EUR |
| 125.000,00 EUR | 198,00 EUR | 693,00 EUR | 1.188,00 EUR |
| 150.000,00 EUR | 232,80 EUR | 814,80 EUR | 1.396,80 EUR |
| 200.000,00 EUR | 302,40 EUR | 1.058,40 EUR | 1.814,40 EUR |
| 250.000,00 EUR | 372,00 EUR | 1.302,00 EUR | 2.232,00 EUR |
Zusätzliche Leistungen:
Zusätzliche Leistungen, die außerhalb der mit der Pauschalgebühr abgegoltenen Tätigkeiten liegen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Zeitaufwand der Leistung nach der Steuerberatergebührenverordnung.
Zusatz- und Sondergebühren fallen insbesondere für die unter II u. III aufgeführten Leistungen an.
II. Gebühren für Inventurauswertung: pro 100 Posten 4,50 EUR
III. Zusatzgebühren
Sie werden erhoben, wenn Besonderheiten in der Buchhaltung einen zusätzlichen Arbeitsaufwand erforderlich machen. Das sind vorwiegend folgende Arbeiten:
- Besondere Behandlung von Filialen und Nebenstellen
- Spezielle Anforderungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften
- Führung von Lieferanten- und Kundenkonten (Kontokorrent)
- Nachträgliches Erstellen von Buchhaltungen aus abgelaufenen Jahren
- Mehrarbeit wegen mangelhafter oder unvollständiger Grundaufzeichnungen
- Manuelle Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei verspäteter Einsendung der Unterlagen
- Führen des Wareneingangsbuches
- Zeitaufwand i.Z.m. Abholen der Finanzbuchhaltung
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Mahnwesen
- Führen von Statistiken
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungsverkehr
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Westfalen-Lippe
Steuerberaterverband
Westfalen-Lippe e.V.